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Für Wohnungsmängel haftet in vielen Fällen der Vermieter. Aber was passiert, wenn der seiner Verpflichtung nicht nachkommt?
Die Heizung streikt, aus dem Boiler kommt nur kaltes Wasser und durchs undichte Dach tröpfelt der Regen ins Wohnzimmer:
Das sind gravierende Wohnungsmängel, die umgehend beseitigt werden müssen. Grundsätzlich ist der Vermieter für die Mängelbeseitigung in seiner Wohnung zuständig.
Aber manchmal ist die Sachlage nicht so eindeutig, wie der Mieter glaubt.
Jedes Umzugsvorhaben beginnt mit einer professionellen Beratung. Bei Möbeltransport Zürich heisst das, ein qualifizierter und erfahrener Umzugsberater kommt kostenlos zu einer Vor-Ort-Besichtigung zu Ihnen nach Hause.
Laut Gesetz muss der Vermieter Mängel oder Schäden an der Mietsache beseitigen bzw. reparieren lassen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Mieter unter Umständen auf Kosten des Vermieters die Handwerker ins Haus holen, um endlich das kaputte Fenster oder den defekten Herd reparieren zu lassen. Und der Mieter kann noch mehr: Er kann die Miete kürzen, also eine Mietminderung durchsetzen, solange der Wohnungsmangel nicht beseitigt ist. Zu einer Mietminderung ist der Mieter unter Umständen auch berechtigt, wenn die Wohnung direkt nicht betroffen ist, wenn also etwa unzumutbarer Lärm von einer Kneipe oder einer Baustelle in der Nachbarschaft ausgeht.
Wohnungsmangel und Mietminderung
Eine Mietminderung ist aber eine heikle Angelegenheit. Zur Frage, bis zu welcher Höhe die Miete bei welchem Mangel gemindert werden kann, gibt es unzählige Gerichtsurteile.
Einen zuverlässigen Katalog über den Zusammenhang zwischen Mangel und Mietminderung gibt es nicht. Beabsichtigt der Mieter eine Mietminderung, sollte er dem Vermieter zuvor Zeit geben, den Mangel zu beseitigen.
Das geschieht am besten in Form einer schriftlichen Abmahnung, mit der der Mieter den Vermieter zur Mängelbeseitigung innerhalb einer gesetzten Frist auffordert. Wird der Mangel nicht beseitigt, kommt die Mietminderung zum Zuge.
Bei schwersten Mängeln ist der Mieter sogar berechtigt, die Wohnung fristlos zu kündigen. Bei Wohnungsmängeln, die der Mieter selbst verursacht hat oder die bereits beim Einzug vorhanden waren (aber vom Mieter übersehen wurden), ist eine Mietminderung allerdings ausgeschlossen.
Unser Ansporn für die Auszeichnungen ist die Zufriedenheit unserer Kunden, ihre Wünsche wollen wir zuverlässig erfüllen. Für unsere Mitarbeitenden werden durch das Qualitätsmanagement die Arbeitsbedingungen verbessert und ihre Motivation erhöht. Wir danken an dieser Stelle ganz besonders allen Mitarbeitern, die sich für die Firma einsetzen. Ohne Ihren Einsatz hätten wir diesen nachhaltigen Erfolg nicht erreicht!
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