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In einer viel befahrenen Grossstadt von einer Wohnung in eine andere umziehen – das ist ein Unterfangen, welches besser von vornherein gut geplant sein sollte. Es darf schliesslich kein wichtiger Schritt vergessen werden. Drei Monate im Voraus muss der alte Mietvertrag gekündigt werden. Möbel müssen abgebaut, Kartons eingeräumt und alle übrigen Formalitäten mit dem Vermieter geklärt werden.

Hat schliesslich auch die Kaution wieder den Besitzer gewechselt und eine Umzugsspedition den offiziellen Auftrag erhalten, fällt es dem willigen Wohnortwechsler plötzlich wie Schuppen von den Augen und er stellt sich die Frage: „Wo soll der Umzugslaster parken? Das gesamte Wohngebiet ist tagsüber zugeparkt.“ Damit Sie gar nicht erst in diese stressige Situation geraten, sollten Sie rechtzeitig ein Halteverbot für den Umzug beantragen.

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Garantiert gute Beratung

Jedes Umzugsvorhaben beginnt mit einer professionellen Beratung. Bei Möbeltransport Zürich heisst das, ein qualifizierter und erfahrener Umzugsberater kommt kostenlos zu einer Vor-Ort-Besichtigung zu Ihnen nach Hause.

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Wollen Sie einen reibungslosen Umzug gewährleisten, sollten Sie in jedem Fall rechtswirksam eine Halteverbotszone einrichten. Dabei gibt es aber auch verschiedene andere Anlässe, die einen entsprechenden Antrag lohnenswert machen. Dazu gehören unter anderem Firmenfeiern, Filmdrehs, Stadtfeste.

Der Erfolg von Veranstaltungen dieser Art setzt es auch voraus, dass sich Berufskraftfahrer nicht erst unnötig mit der Parkplatzsuche herumärgern und im schlimmsten Fall weit entfernt parken müssen. Ein Halteverbot, wie es einen Umzug fördern kann, hat auch hier einen äußerst positiven Effekt. Es bietet nicht nur einen großen Komfort beim Abstellen von Fahrzeugen, sondern beschleunigt auch die Arbeit der Dienstleister.

Vielleicht ist Ihnen auch schon die Idee gekommen, eigenmächtig einen Bereich abzusperren, mithilfe von Kisten, Seilen oder Ähnlichem. Davon ist aber dringend abzuraten. Warum das so ist, erfahren Sie im nächsten Abschnitt.

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Beratungstelefon: Mo–Fr 08.00–18.00 Uhr

Unsere Kontaktnummer +41433058033

Eine Absperrung, die nach eigenem Gutdünken in einem öffentlichen Verkehrsbereich errichtet wird, ist in jedem Fall illegal. Folglich ist solch ein improvisiertes Halteverbot auch nicht rechtswirksam.

Sollten Sie also entgegen aller Warnungen ein solches Gebilde errichten, dürfen Sie nicht erwarten, dass Ihre Mitbürger Rücksicht nehmen und das „Verbot“ beachten. Die Wahrscheinlichkeit, dass andere trotzdem dort parken, ist in einer solchen Situation entsprechend hoch.

Daraus resultiert außerdem, dass Sie kein Recht dazu besitzen, Parkende, die Sie als störend empfinden, zur Räumung des Platzes aufzufordern. Ein improvisiertes Verbot ist und bleibt wirkungslos. Außerdem können zusätzliche negative Konsequenzen auftreten, die nicht gleich offensichtlich sind:

Haben Sie Fragen, die hier nicht beantwortet werden? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf.