Die Coronakrise ist eine Ausnahmesituation für die Bundesrepublik. Für einige Mieter kommen zu den gesundheitlichen Sorgen nun die Ängste dazu, ihre Wohnung zu verlieren. Am Montag hat das Bundeskabinett ein Hilfspaket auf den Weg gebracht, das am heutigen Mittwoch durch den Bundestag und am Freitag durch den Bundesrat gehen soll. Das Paket soll Mieter vor dem Verlust ihrer Wohnung bei Zahlungsrückständen bewahren.
Ihnen darf in der Krise wegen Mietschulden nicht gekündigt werden. Gelten soll dies für Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April bis Ende Juni 2020. Der Mieter soll die ausgefallene Miete bis Ende Juni 2022 nachzahlen dürfen. „Eine richtige Entscheidung. In der derzeitigen Situation muss unbedingt vermieden werden, dass Menschen ihr Dach über dem Kopf verlieren“, sagt Volker Rastätter, Geschäftsführer des DMB Mieterverein München. „Zusätzlich wäre es nötig, einen Sicher-Wohnen-Fonds einzurichten, der Mietern und auch Vermietern hilft. Ein solcher Fonds könnte beispielsweise einspringen, wenn Mieter die Miete auch nach Ende Juni 2022 nicht nachbezahlen können.“